Rechtsprechung
BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,14312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 25 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Untreue (Mittäterschaft; Serientaten; Tateinheit; Tatmehrheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der gesonderten Prüfung der Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie; Verurteilung wegen Untreue aufgrund der Gewährung eines Privatdarlehens in Höhe von einer Million Euro
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 265; StPO § 354 Abs. 1; StGB § 25
Notwendigkeit der gesonderten Prüfung der Frage der Konkurrenz für jeden Beteiligten bei einer durch mehrere Personen begangenen Deliktserie; Verurteilung wegen Untreue aufgrund der Gewährung eines Privatdarlehens in Höhe von einer Million Euro - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07
- BGH, 03.12.2009 - 3 StR 253/09
- BGH, 09.02.2010 - 3 StR 253/09
- BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Wird zitiert von ...
- BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19
Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig
Hat ein Mittäter seinen mehrere Einzeldelikte umfassenden Tatbeitrag bereits im Vorfeld erbracht, so verletzt er den Tatbestand zwar nicht nur einmal; die materiell selbständigen Einzeltaten der Mittäter werden ihm jedoch nicht in Tatmehrheit, sondern als in gleichartiger Tateinheit begangen zugerechnet (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 253/09, juris Rn. 6).